Arbeit der AGJÄ
In den von den Mitgliedsjugendämtern abgestimmten Grundsätzen der AGJÄ werden Zielsetzung, Struktur und Verfahren der Arbeit der AGJÄ festgelegt. Sie wurden in der Mitgliederversammlung am 31. Mai 1999 in Osnabrück neu beschlossen. Eine erste Aktualisierung erfolgte am 5. Oktober 2006 auf der Mitgliederversammlung in Bremen, eine zweite auf der Mitgliederversammlung am 15. September 2011 in Hildesheim und eine dritte auf der Mitgliederversammlung am 10.09.2015 in Oldenburg.
Auf den nachfolgenden Seiten erhalten Sie Informationen über die Zusammensetzung des Vorstands der AGJÄ:
und den Mitgliedsjugendämtern.